Die aktuelle Landesverordnung verbietet Zusammenkünfte in Vereinen (§ 3 Verbot von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen). Vor dem Hintergrund des Ziels der Rechtsverordnung jegliche sozialen Kontakte auf ein absolutes Mindestmaß zurückzuführen, sehen wir auch Arbeitseinsätze im Vereinskreis als erfasst an und sind somit untersagt.

Ausserdem
Die aktuelle Landesordnung untersagt den Betrieb sämtlicher öffentlicher und privater Sportanlagen bis zum 19. April 2020.